HYRA bedeutet: Du buchst einen Volvo deiner Wahl für einen Tag oder bis zu zwei Jahre – ohne Mindestlaufzeit und zusätzliche Kosten. Du geniesst alle Vorteile, ein Auto zu haben, ohne es zu besitzen. HYRA bietet dir eine breit gefächerte Auswahl an Volvo Modellen, verschiedene Versicherungspakete und das passende Zubehör für jede Lebenslage. Steig ein ins einzigartige, komfortable und elektrifizierte HYRA Erlebnis.
HYRA bedeutet:
Steig ein ins einzigartige, komfortable und elektrifizierte HYRA Erlebnis.
Volvo EX30, E40 Single Motor, 272 PS/200 kW. Stromverbrauch gesamt: 16.7 kWh/100 km, CO2-Emissionen: 0 g/km. Energieeffizienz-Kategorie: A.
Volvo EX30, E60 Single Motor, Extended Range, 272 PS/200 kW. Stromverbrauch gesamt: 16.9-17.5 kWh/100 km, CO2-Emissionen: 0 g/km. Energieeffizienz-Kategorie: A.
Volvo EX30, E60 Twin Motor Performance AWD, 156+272 PS/115+200 kW. Stromverbrauch gesamt: 17.4-18.0 kWh/100km, CO2-Emissionen: 0 g/km. Energieeffizienz-Kategorie: A.
Volvo EC40, P6 AWD Fully Electric 231 PS/170 kW. Stromverbrauch gesamt: 18.0-19.3 kWh/100 km, CO2-Emissionen: 0 g/km. Energieeffizienz-Kategorie: A.
Volvo EC40, P8 AWD Fully Electric 204+204 PS/150+150 kW. Stromverbrauch gesamt: 19.8-22.3 kWh/100 km, CO2-Emissionen: 0 g/km. Energieeffizienz-Kategorie: A.
Volvo EX40, P6 AWD Fully Electric 231 PS/170 kW. Stromverbrauch gesamt: 18.5-19.7 kWh/100 km, CO2-Emissionen: 0 g/km. Energieeffizienz-Kategorie: A.
Volvo EX40, P8 AWD Fully Electric 204+204 PS/150+150 kW. Stromverbrauch gesamt: 20.4-21.6 kWh/100 km, CO2-Emissionen: 0 g/km. Energieeffizienz-Kategorie: A.
Volvo XC40, T4 Plug-in Hybrid 129+82 PS/95+60 kW. Kraftstoffverbrauch in l/100 km: 2.1-2.5 l, Stromverbrauch in kWh/100 km: 15.3-15.9 kWh, CO2-Emissionen: 42-55 g/km. Energieeffizienz-Kategorie: A.
Volvo XC40, T5 Plug-in Hybrid 180+82 PS/132+60 kW. Kraftstoffverbrauch in l/100 km: 2.1-2.5 l, Stromverbrauch in kWh/100 km: 15.2-16.1 kWh, CO2-Emissionen: 47-57 g/km. Energieeffizienz-Kategorie: A.
Beispiel: Volvo XC60, T6 AWD Plug-in Hybrid 253+145 PS/186+107 kW. Kraftstoffverbrauch in l/100 km: 1.0-1.3 l, Stromverbrauch in kWh/100 km: 19.0-21.2 kWh, CO2-Emissionen: 22-30 g/km. Energieeffizienz-Kategorie: A.
Beispiel: Volvo XC60, T8 AWD Plug-in Hybrid 310+145 PS/228+107 kW. Kraftstoffverbrauch in l/100 km: 1.0-1.3 l, Stromverbrauch in kWh/100 km: 19.0-21.2 kWh, CO2-Emissionen: 22-30 g/km. Energieeffizienz-Kategorie: A.
Volvo XC90, T8 AWD Plug-in Hybrid 310+145 PS / 228+107 kW. Kraftstoffverbrauch in l/100 km: 1.2-1.5 l, Stromverbrauch in kWh/100 km: 20.5-22.6 kWh, CO2-Emissionen: 28-34 g/km. Energieeffizienz-Kategorie: A.
Du bist dir noch nicht sicher, welcher Volvo am besten zu dir passt? Kein Problem mit HYRA: Du buchst einen Volvo deiner Wahl für mindestens einen Monat für eine verlängerte Probefahrt. Wenn du dich dann innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf deiner Buchung für den Kauf eines neuen Volvo entscheidest, werden wir dir eine Monatsrate zurückerstatten.
Du bist dir noch nicht sicher, welcher Volvo am besten zu dir passt? Kein Problem mit HYRA: Du buchst einen Volvo deiner Wahl für mindestens einen Monat für eine verlängerte Probefahrt. Wenn du dich dann innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf deiner Buchung für den Kauf eines neuen Volvo entscheidest, werden wir dir eine Monatsrate zurückerstatten.
Bei HYRA musst du dich um nichts kümmern: Im zeitlich völlig flexiblen Angebot sind Steuern, Grundversicherung und alle weiteren Unterhaltskosten inbegriffen. * Lediglich das Aufladen oder Tanken übernimmst du noch selbst.
*ausgenommen Aufladen oder Tanken
Mit HYRA startest du entspannt in jedes Abenteuer. Ob kleine Spritztour aufs Land, ein Wochenendtrip in eine andere Stadt oder eine erholsame Ferienreise – buche einfach den passenden Volvo und fahr los.
Beginne dein Abenteuer.
Buche jetzt deinen Volvo.
Der Mieter schliesst den Mietvertrag mit dem von ihm gewünschten Volvo Partner, der als Vermieter des Fahrzeugs in seinem Eigentum handelt, ab. Volvo Car Switzerland AG (VCSAG) stellt die Buchungsplattform als Drittpartei zur Verfügung und ist nicht Vertragspartei. Die Parteien anerkennen, dass VCSAG insofern keine mietvertraglichen Verpflichtungen treffen.
Der Vermieter überlässt dem Mieter aufgrund des Mietvertrags entgeltlich ein Fahrzeug der Marke Volvo (nachfolgend „Fahrzeug“ genannt).
Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug in Abstimmung mit dem Mieter jederzeit zurückzunehmen und durch ein vergleichbares Fahrzeug zu ersetzen, solange es den Spezifizierungen des vertraglich vereinbarten Fahrzeuges entspricht.
Die Parteien legen im Mietvertrag den Mietpreis für die vereinbarte Mietperiode bzw. den monatlichen Mietpreis sowie die Frei-Kilometer fest, die im Mietpreis eingeschlossen sind. Übersteigen die gefahrenen Kilometer bei Rückgabe des Fahrzeugs die vereinbarten Frei-Kilometer (Über-Kilometer), ist der Mieter verpflichtet, die vereinbarte zusätzliche Entschädigung für die ÜberKilometer gemäss Ziff. 12.1 der Allgemeinen Mietbedingungen für Personenkraftfahrzeuge zu entrichten. Übersteigt die Fahrleistung des Fahrzeugs die vereinbarten Inklusiv-Kilometer erheblich, ist der Vermieter berechtigt, diese auch schon vor Ende der Mietdauer jederzeit frühzeitig in Rechnung zu stellen und den Mietvertrag gemäss Ziff. 16.2 der Allgemeinen Mietbedingungen für Personenkraftfahrzeuge vorzeitig aufzulösen.
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt ohne technische Mängel, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, an dem vereinbarten Ort zu übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Bereitstellung zum vereinbarten Zeitpunkt zu übernehmen und den Zustand sowie die Ausstattung des Fahrzeuges unverzüglich zu überprüfen. Werden hierbei Schäden oder Mängel festgestellt, sind diese umgehend zu melden und festzuhalten.
Im Falle einer Kurzzeitanmietung (bis 28 Tage Mietdauer) gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Eine kostenlose Stornierung ist bis spätestens Mitternacht zwei (2) Tage vor dem geplanten Abholtermin möglich. Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt vor dem geplanten Abholtermin, wird der Mietbetrag nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt nach der Stornierung automatisch auf die Debit-/Kreditkarte, die bei Vertragsabschluss verwendet wurde.
Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit, ist der Vermieter nicht mehr verpflichtet, dem Mieter ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Zudem wird eine Umtriebsgebühr von CHF 100 zur Zahlung durch den Mieter fällig.
Im Falle einer Langzeitmiete (ab 28 Tagen) gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Eine kostenlose Stornierung ist bis spätestens Mitternacht zwei (2) Tage vor dem geplanten Abholtermin möglich. Erfolgt die Stornierung später als zwei Tage vor dem geplanten Abholtermin, wird der Mietbetrag, abzüglich einer Mietausfallsentschädigung in der Höhe von einer (1) Monatsmiete, zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt nach der Stornierung automatisch auf die Debit-/Kreditkarte, die bei Vertragsabschluss verwendet wurde.
Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens zwei Stunden nach der vereinbarten Zeit, ist der Vermieter nicht mehr verpflichtet, dem Mieter ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Zudem wird zusätzlich zur Mietausfallentschädigung in der Höhe von einer (1) Monatsmiete eine Umtriebsgebühr von CHF 100 zur Zahlung durch den Mieter fällig.
Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeuges folgende Unterlagen vorlegen:
Für Vermietungen in der Schweiz beträgt das Mindestalter des Mieters 21 Jahre. Der Mieter muss seit mindestens 1 Jahr ab Datum seiner Ausstellung im Besitz eines gültigen Führerausweises der Schweiz oder eines EWR-Staates sein.
Führerausweise aus Nicht-EWR-Staaten werden akzeptiert, wenn sich der Kunde rechtmässig in der Schweiz aufhält. Nicht-EWR-Bürger, die sich länger als 6 Monate dauerhaft in Europa aufhalten, müssen einen Führerausweis vorlegen, der im EWR ausgestellt wurde.
Als Zahlungsmittel werden alle Kredit- und Debit-Karten international anerkannter Kreditkartengesellschaften (Visa, MasterCard, American Express) akzeptiert, wohingegen sämtliche Prepaid-Karten nicht akzeptiert werden. Das Zahlungsmittel muss auf den Namen eines berechtigten Fahrers (vgl. Ziff. 3 unten) ausgestellt sein. Dieses muss bei Fahrzeugabholung vorgelegt werden und zu diesem Zeitpunkt gültig sein.
Kann der Mieter die Dokumente bei Übergabe des Fahrzeuges nicht vorlegen, tritt der Vermieter vom Vertrag zurück. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesem Fall ausgeschlossen.